Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Installation von Alarmanlagen und Videoüberwachung
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen [Unternehmensname], [Adresse], nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, betreffend die Lieferung, Installation und Wartung von Alarmanlagen und Videoüberwachungssystemen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
2.2. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
2.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Leistungsumfang
3.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag.
3.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
3.3. Der Auftragnehmer schuldet keine Beratung hinsichtlich rechtlicher Vorschriften zur Videoüberwachung oder Alarmanlagen-Nutzung. Die Einhaltung der geltenden Datenschutz- und Sicherheitsgesetze obliegt dem Auftraggeber.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Zahlungen sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten.
4.3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. sowie Mahngebühren zu erheben.
4.4. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
5. Lieferung und Installation
5.1. Die Lieferung und Installation erfolgt zum vereinbarten Termin, sofern nicht höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse eine Verzögerung verursachen.
5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Installation erforderlichen baulichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen.
5.3. Nach erfolgter Installation ist der Auftraggeber allein für die korrekte Nutzung, Konfiguration und Wartung der Sicherheitstechnik verantwortlich.
6. Abnahme, Gewährleistung und Haftungsausschluss
6.1. Nach Abschluss der Installation erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber.
6.2. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
6.4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus fehlerhaften Einstellungen, unsachgemäßer Nutzung, falscher Bedienung oder nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte resultieren.
6.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für technische Fehlfunktionen, Softwarefehler oder Einschränkungen von Drittanbietern.
6.6. Eine Haftung für die Wirksamkeit der Sicherheitssysteme gegen Einbruch, Diebstahl oder andere sicherheitsrelevante Vorfälle ist ausgeschlossen.
7. Haftung
7.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.2. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
7.3. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers.
7.4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die durch Fehlalarme, Störungen oder eine fehlerhafte Bedienung des Systems entstehen.
7.5. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Folgen von fehlerhaften Einstellungen, die nach der Abnahme durch den Auftraggeber vorgenommen wurden.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
8.2. Der Auftraggeber hat bis zur vollständigen Zahlung keinerlei Verfügungsrechte an der gelieferten Technik.
9. Datenschutz
9.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
9.2. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Nutzung von Videoüberwachungssystemen und Alarmanlagen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
10.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.4. Jegliche Haftung des Auftragnehmers, die nicht ausdrücklich in diesen AGB geregelt ist, ist ausgeschlossen.